Bundesaktionstag der FÖJlerInnen 2013/2014
Alle Jahre wieder, laden die Teilnehmer des freiwilligen ökologischen Jahres zum Bundesaktionstag des FÖJs ein. Dieses mal hat er am 28.06.2014 in der Hamburger Innenstadt stattgefunden. Und alle Jahre wieder, steht der Aktionstag unter dem Licht eines prekären und aktuellen Themas; 2014 war es das Thema TTIP.*
Regelmäßig finden in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, unser Träger in Hamburg, Planungstreffen für den Bundesaktionstag statt. Neben unserem 20 Personen starken Koordinationsteam aus Hamburg, haben wir häufig auch Besuch aus anderen Bundesländern. Zum Beispiel von FÖJlerInnen aus:
Bayern, Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
Der Grundstein ist gesetzt, das Hauptkonzept steht nun endlich!
Außerdem wurden 12 konkrete Arbeitsgruppen gegründet:
Hauptkoordination Rahmenprogramm Verwaltung Presse Kosten Verpflegung Aktionsstände Smartmob Unterkunft Material Kontakte “Promibeauftragte”
Auch der Titel für den BAT steht jetzt offiziell fest: „verTTIPpt?“
Wir bekamen über 200 Anmeldungen zum BAT! Darunter sind nicht nur FÖJlerInnen, sondern auch „Externe“ interessieren sich für unsere Aktion und hatten ihre Teilnahme angekündigt. Darüber freuen wir uns natürlich auch ganz besonders.
Da wir die jemals erreichte Rekordzahl von 350 Teilnehmern schon fast geknackt hatten, wurde die Anmeldefrist noch einmal verlängert.
Hier findet ihr die offizielle Einladung zum BAT!
Hier kommt ihr zum Angebot der Bahn!
*Das transatlantische Freihandelsabkommen zwischen der europäischen Union und den USA wird seit einiger Zeit hinter verschlossener Tür und beinahe geheim verhandelt und birgt einige unüberschaubare Gefahren und Risiken. So kann durch den Abbau der nichttarifären Handelshemmnissen beispielweise ein mit Chlor gereinigtes Hühnchen auf eurem Teller liegen, auf eurer geliebten Joggingstrecke können Chemikalien in den Boden gepumpt werden, um Erdgas durch Fracking zu gewinnen oder genetisch veränderte Produkte an die Mastschweine verfüttert werden. Doch nicht nur das bewegt uns dazu dieses Thema in den Fokus zu nehmen: Auch die Tatsache, dass in dem Abkommen festgelegt wird, dass ausländische Unternehmen die Staaten in Zukunft vor sogenannten „Schiedsgerichten“ auf hohe Schadenersatzzahlungen verklagen können, wenn sie Gesetze verabschieden, die ihre Gewinne verringern, beunruhigt uns zu tiefst. Dies hebelt zum Einen die Rechtsstaatlichkeit aus und zum Anderen umgeht es die Demokratie, denn die Schiedsgerichte werden nicht demokratisch gewählt werden.