Wohngeld während des FÖJ

Du bist ein/e aktive/r FÖJler/in (oder willst es vielleicht im nächsten Jahr werden).
Deine Arbeit macht dir Spaß und du kannst voll in deiner Tätigkeit aufgehen.
Das wäre alles super, würde nicht jeder Cent den du bekommst für die Miete drauf gehen, weil du in einen anderen Ort ziehen musstest?
Lass dir helfen und stell einen Antrag auf Mietzuschuss bzw. Wohngeld.
Wie du das am besten machst, kannst du auf dem Informationsflyer zum allgemeinen Wohngeld nachlesen. Diesen kannst du hier als PDF-Datei herunterladen.
Vielleicht bleibt ja dann doch mal etwas Geld für einen Schokopudding übrig.

5 Antworten auf „Wohngeld während des FÖJ“

  1. Richtig gut, dass ihr das hier aufgreift!
    Vielen Dank an den RÖFA – AK!
    Ich persönlich habe auch Wohngeld beantragt, im September. Jetzt ist es Januar.
    Und noch immer bin ich am Daten sammeln und fleißig zum Wohngeldamt rennen.
    Damit will ich Euch nicht ENTmutigen, sondern ERmutigen an der Wohngeldgeschichte dran zu bleiben.
    Papierdeutschland braucht leider des Öfteren eine Weile bis es sich mit dem Datenhaufen zufrieden gibt und endlich den Algorithmus füttern kann, der Euch dann das Wohngeld beschert.
    Also: auch wenns mühsam ist, es wird sich lohnen!

  2. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich komme aus Frankreich und möchte nächsten Sommer 2018 bis Sommer 2019 in Berlin einen FÖJ oder BFD absolvieren. Ich habe Ihr PDF Datei hochgeladen und verstehe nicht, was Sie mit „Die Wohnung, in der du lebst und für die der Mietvertrag unterschrieben wurde, muss nicht dein Erstwohnsitz sein. Meist reicht auch ein Zweitwohnsitz für einen Antrag aus.“ meinen. Was ist genau ein Erstwohnsitz ?

    Mit freundlichen Grüssen,

    //anonymisiert//

    1. Hallöchen //anonymisiert//,

      der Erstwohnsitz ist der Wohnsitz, der in deinem Personalausweis oder Reisepass eingetragen ist.
      Laut deutschem Gesetz sollte das auch der Wohnort sein, an dem Du Dich die meiste Zeit aufhältst.

      Wenn Du zusätzlich zu dieser Wohnung noch eine zweite Wohnung hast, ist das dann Dein Zweitwohnsitz.

      In diesem Fall bedeutet das also, dass Du in dem Antrag auch eine Wohnung angeben kannst, die nicht Dein Hauptwohnsitz ist.

      Ich hoffe, ich konnte Dir damit helfen.
      Ansonsten frage einfach nochmal nach 😉

      Einen schönen Tag noch
      Andi

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